Beschwerde bei der Kommunalaufsicht
Die Ratsgruppe DiBo legt eine formelle rechtliche Beschwerde kombiniert mit einem Überprüfungsantrag gegen einen getroffenen Ratsbeschluss ein.
Die Ratsgruppe DiBo hat in der Ratssitzung am 15.04. unter dem Prüfauftrag 4578 aus 18 beantragt, die Verwaltung mit der Erweiterung und Fortschreibung des Salzgitter-Sicher-und-Sauberkonzepts 2.0 zu beauftragen – mit besonderem Fokus auf den ruhenden Verkehr in Salzgitter-Bad, insbesondere in der Rheinstraße und Hagenstraße, sowie in weiteren Quartieren in Salzgitter Lebenstedt.
Uns ist aufgefallen, dass bislang eine konsequente Überprüfung der Sicherheit sowie der ordnungsgemäßen Versicherung dieser Fahrzeuge fehlt. Diese Nachlässigkeit birgt erhebliche Risiken für die Stadt: Sollten Schäden entstehen und Fahrzeuge nicht ausreichend versichert sein, könnte die Stadt für entstehende Kosten haftbar gemacht werden.
Darüber hinaus liegt ein bewusster Kennzeichenmissbrauch vor.
Die Ratsgruppe DiBo nimmt dieses Thema sehr ernst und sieht darin eine wichtige Aufgabe zum Schutz unserer Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Wir haben daher bereits im Frühjahr 2026 versprochen, kontinuierlich an diesem Thema dran zu bleiben und uns auch in der kommenden Legislaturperiode dafür einzusetzen, dass das Sicher- und Sauberkonzept weiterentwickelt und auf aktuelle Herausforderungen angepasst wird. Für Sie, für euch – gemeinsam für ein sicheres und sauberes Salzgitter!
Da die Dringlichkeit dieses Themas vom Rat der Stadt nicht erkannt wurde, hat die Ratsgruppe DiBo Beschwerde bei der niedersächsischen Kommunalaufsicht in Hannover eingelegt und den Sachverhalt zur Überprüfung an diese weitergegeben.
Wir bleiben für Sie/Euch weiter dran.
Ratsgruppe DiBo hat bei der Kommunalaufsicht in Hannover Beschwerde eingereicht.
Niedersachsen auferlegte Haushaltssicherungskonzept.
Sie Ratsgruppe DiBo hat bei der Kommunalaufsicht in Hannover Beschwerde gegen den Ratsbeschlusses zu 4156/18 eingereicht.
Die Ratsgruppe DiBo sieht mit dem Beschluss zu 4156/18 einen klaren Verstoss gegen das vom Land Niedersachsen auferlegte Haushaltssicherungskonzept.
· Haushaltsdisziplin: Trotz einer prekären Haushaltslage und hoher Verschuldung forciert die Stadt den Einsatz kostenintensiver, CO2-reduzierter Baustoffe. Dies steht aus unserer Sicht im Widerspruch zu den Auflagen der Kommunalaufsicht und belastet die kommunale Ausgabenseite unverhältnismäßig.
· Vergaberechtliche Bedenken: Die Bevorzugung spezifischer ökologischer Baustoffe könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Wir sehen hier das Risiko von Verstößen gegen das EU-Beihilferecht sowie die Gefahr von Regressforderungen durch Unternehmen, die konventionelle Baustoffe anbieten und sich benachteiligt sehen.
· Verwaltungsaufwand: Die Umsetzung dieser Beschlüsse bürdet der Verwaltung komplexe Zusatzaufgaben auf, die einer effizienten und schlanken Verwaltungsstruktur entgegenstehen.