Presseberichte: DiBo Ratsgruppe Salzgitter 2026

Salzgitter, 06.07.2026

Die Ratsgruppe DiBo legt eine formelle rechtliche Beschwerde kombiniert mit einem Überprüfungsantrag gegen einen getroffenen Ratsbeschluss ein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legt die Ratsgruppe DiBo eine formelle rechtliche Beschwerde kombiniert mit einem Überprüfungsantrag gegen einen getroffenen Ratsbeschluss der 45. Sitzung vom 15.04.2026 hiermit ein!

Als kommunale Aufsichtsbehörde sind Sie verpflichtet, entsprechend über die Einhaltung von Recht und Gesetz zu wachen.
Für den Fall, dass hier klare Gesetzesvergehen oder durch Beschlüsse der Politik Maßnahmen angeordnet werden bzw. verabschiedet werden, dagegen auch vorzugehen, insoweit EU-, Bundes- bzw. Landesrecht dadurch verletzt und gebrochen wird!

In der angefügten Bildkopie zu der Abstimmung der oben genannten Vorlage 4156/18 der 45. Ratssitzung vom 15.04.2026 ergeben sich ganz klar in der Konsequenz entsprechende Verstöße und gesetzeswidrige Nichtbeachtung u.a. gegen geltendes Landesrecht.

Wir als Mitglieder der Ratsgruppe DiBo betrachten uns als Wächter und Garanten dafür, dass auch auf der politischen Ebene das zu beachtende Recht und Gesetz kommunal streng eingehalten wird.

Der Wunsch, durch die Auswahl von sogenannten ökologischen Baumaterialien einen sogenannten geringeren CO₂-Fußabdruck zu realisieren, werten wir durchaus als nachvollziehbar und ehrenwert. Daher müsste zuvor und vorab das Landesrecht bzw. die Gesetze hierzu angepasst werden um einen solchen Beschluss überhaupt erst fassen zu können.

Allerdings muss auch hierbei zum jetzigen Zeitpunkt unter Abwägung der Sach- und Rechtslage die strenge Einhaltung von Recht und Gesetz, insbesondere primär die der anzuwendenden und zu beachtenden Landesgesetze, vollständig gewahrt bleiben!
 

Begründung: 
Verletzung der einzuhaltenden Paragrafen des Niedersächsischen Landesrechtes im Einzelnen, welche wir somit unmittelbar dadurch verletzt bzw. berücksichtigt sehen!

• § 110 Abs. 2 NKomVG (allgemeine Haushaltsgrundsätze): hierin ist ausdrücklich geregelt „die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen“.
• § 110 Abs. 1 NKomVG: Kommunen müssen ihre Haushaltswirtschaft so planen und führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (Haushaltsausgleich).
• Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung und Kassenverordnung (KomHKVO): Diese Verordnung konkretisiert die Grundsätze der Haushaltsführung, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im neuen kommunalen Rechnungswesen (NKR).
Zusätzlich zu den kommunalen Gesetzen sind die Grundsätze der Landeshaushaltsordnung Niedersachsen (LHO), insbesondere § 7 LHO (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit), als allgemeine Verwaltungsgrundsätze für den öffentlichen Dienst in Niedersachsen rechtlich von Bedeutung!
Auch wenn der oben genannte Ratsbeschluss im Detail zwar eine gewisse Wahlmöglichkeit zwischen Ökologie (Verwendung von grünem Start und grünem Beton) und dem Preis in der Abwägung und der Gewichtung zwischen Ökologie und Ökonomie grundsätzlich zulässt, bestehen hier dennoch erhebliche Probleme zu den einzuhaltenden Landesgesetzen und Verordnungen, wie oben bereits aufgeführt!

Des Weiteren sorgt dieser abgestimmte und beschlossene Beschluss faktisch für eine ineffizientere Arbeit und Bearbeitung innerhalb der Verwaltung. Anstatt die Mitarbeiter der Verwaltung die von Ihnen zu errichtende Arbeit schnell und effizient durchführen zu lassen, werden diese mit solchen von der Kommunalpolitik verabschiedeten Anträgen und Beschlüssen zusätzlich bei allen anfallenden Verwaltungs- und Planungsarbeiten massiv belastet!

Wir von der Ratsgruppe DiBo verstehen unter einer effektiven Ausübung unseres Ratsmandates, legitimiert durch den Wähler, eine entsprechende Wächter- und Kontrollfunktion als Garant sowohl gegenüber der Verwaltung und den Verwaltungsmitarbeitern als auch gegenüber der Öffentlichkeit, die Anwendung und Beachtung entsprechender Gesetze bei gleichzeitigem Blick auf die Einhaltung des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Verwendung und dem Einsatz öffentlicher Mittel.
Wir bedanken uns im Voraus für das von Ihnen uns entgegengebrachte Verständnis sowie die Bereitschaft, hier korrigierend einzugreifen, um den oben genannten Antrag und den entsprechenden politidsch gefassten Beschluss dazu wieder aufzuheben, um den Zustand der Einhaltung von Recht und Gesetz damit wiederherzustellen. 
Wir erwarten parallel zu ihrer Intervention gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten Frank Klingebiel ebenfalls eine entsprechende Benachrichtigung unsererseits durch ihr Haus.


Mit freundlichen Grüßen

Disselhoff, Thomas-Peter
Vorsitzender der Ratsgruppe DiBo

Salzgitter, 05.07.2026

Demokratie nach Gutsherrenart: Wenn Transparenz im Salzgitteraner Hinterzimmer die Notbremse auslöst.

Salzgitter. Es war einmal ein Ratsausschuss, der auszog, um die Bürger vor der unzumutbaren Last der Wahrheit zu schützen. In einer beispiellosen Demonstration parlamentarischer Fürsorge hat das nicht-öffentlich tagende Machtzentrum im Rathaus Salzgitter zwei Anträge der Ratsgruppe DiBo kurzerhand von der Tagesordnung radiert. Das Ziel dieser bürokratischen Rettungsaktion ist offensichtlich: Bloß kein Licht in die parlamentarische Welt lassen, wo unbequeme juristische Fakten das mühsam gepflegte, euphemistische Bild der städtischen Elite beschädigen könnten. 

Akt 1: Die geheime Mathematik der Grundsteuer – Ein Hoch auf den kollektiven Wortbruch (Antrag 4862/18) 

Mit unserem Transparenzantrag (Vorlagennummer: 4862/18) wollten die DiBo-Ratsherren die Verwaltung lediglich dazu einladen, die exakten Berechnungen hinter der rückwirkenden Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern offenzulegen. Wir wollten dem Bürger schlicht schwarz auf weiß zeigen, wie aus der feierlichen Versprechung des Oberbürgermeisters vom 3. September 2024 ein klassischer fiskalischer Wortbruch wurde. 

Doch eine transparente Kalkulation der Hebesätze scheint in Salzgitter unter das Staatsgeheimnis zu fallen. Bevor Thomas-Peter Disselhoff den OB auf offener Bühne mit den eigenen Protokollen konfrontieren konnte, wurde der Antrag im Vorfeld eilig beerdigt. Die Begründung der Elite bleibt ein Mysterium – vermutlich wollte man dem Oberbürgermeister und seinem Stab das peinliche Eingeständnis ersparen, dass die hausgemachten Aufgaben dort wo man tatsächlich gestalten kann z.B. in einem zeitgemäßen und Unternehmerfreundlichen Wirtschaftsförderungskonzept (Stichwort „Rittel“ / WIS) sträflich vernachlässigt wurden. Es drückt sich im Rathaus eben viel bequemer auf die Tränendrüse, um über eine maßgeblich nicht funktionierende Konnexität dem Bund und dem Land die Hauptschuld an der leeren Stadtkasse zuzuschieben. Das eigene strategische Versagen lässt sich so wunderbar kaschieren. 

Akt 2: Das Parkplatz-Vakuum an der PI Lebenstedt – Die hohe Kunst des Wegschauens (Antrag 4860/18) 

Ähnlich feinsinnig wurde mit dem DiBo-Antrag zur Behebung der prekären Parkplatzsituation an der Polizeiinspektion Salzgitter-Lebenstedt (Vorlagennummer: 4860/18) verfahren. Eine formale Intervention bei der niedersächsischen Landesregierung zur Unterstützung unserer Beamten und der betroffenen Anwohner? Für die etablierten Fraktionen offenbar ein Sakrileg der Zuständigkeitsüberschreitung. Weil die Polizei Landessache ist, übt sich das kommunale Establishment lieber im kollektiven Verwaltungsverzug und erklärt sich für komplett hilf- und schutzlos. Wenn die öffentliche Sicherheit vor der eigenen Haustür tangiert wird, schaut man im Rathaus eben dezent weg und streicht den Tagesordnungspunkt. Was man nicht bespricht, existiert schließlich nicht.

Das Versprechen: Wir bleiben dran – Jetzt entscheidet der Bürger!

Die betroffenen Fraktionen und die Rathausspitze mögen diesen Akt der Zensur in ihren Hinterzimmern als kurzfristigen Triumph feiern. Sie haben bewiesen, dass sie vor einer sachlich und juristisch validierten Oppositionsarbeit, die mit harten gesetzlichen Normen statt mit ideologischen Phrasen operiert, maximale Angst haben. Wenn Argumente fehlen, bleibt eben nur die Flucht in die Geschäftsordnungstricks. Doch dieser Bumerang wird zurückschlagen. Die Zeiten, in denen die Kommunalpolitelite Anträge nach Gutsherrenart aussitzen konnte, neigen sich dem Ende zu. Die Ratsgruppe DiBo verabschiedet sich aus dieser Wahlperiode mit einem unmissverständlichen Versprechen an die Bürger von Salzgitter: Wir bleiben dran! Bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 treten wir als eigenständige DiBo Wählergemeinschaft an. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um den klaren Wählerauftrag, um als gestärkte, unabhängige und fachlich unantastbare Kraft in den neuen Stadtrat zurückzukehren. Die Hochburg der Intransparenz hat Risse bekommen – im September bringen wir das Licht der Wahrheit endgültig zurück in den Ratssaal.

Kontakt: Ratsgruppe DiBo Vorsitzender: 

Thomas-Peter Disselhoff 

Joachim-Campe-Straße 6-8 Rathaus Salzgitter-Lebenstedt,

 im Atrium Zimmer 5 

38226 Salzgitter Tel: 05341 / 2414595 

E-Mail: fraktionsbuero@ratsgruppedibo.de DiBo-Wählergemeinschaft 

Vorsitz: Thomas-Peter Disselhoff 

Tel: 05341 / 2414595 

E-Mail: vorstand@waehlergruppedibo.de


 

Salzgitter, 27.06.2026

Demokratie braucht Raum: Ratsgruppe DiBo bezieht Rathausbüro nach 20-wöchiger Blockade

Die Ratsgruppe DiBo hat am heutigen Tag Raum 05 im Atrium des Rathauses bezogen. Exakt 20 Wochen (135 Tage) nach der Gruppengründung am 11. Februar 2026 ist damit die räumliche Voraussetzung für eine vollumfängliche Ratsarbeit geschaffen. Dass dieser Schritt fast fünf Monate in Anspruch nahm, zeugt von erheblichen Widerständen innerhalb der demokratischen Institutionen.

 

Gesetzliche Priorität vor Flächenschlüsseln

Die Vergabe der Räumlichkeiten folgt einer klaren rechtlichen Hierarchie. Für das DiBo-Mitglied Thomas-Peter Disselhoff gilt aufgrund einer Schwerbehinderung mit mehreren Merkzeichen die Bundesnorm DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden). Diese gesetzliche Vorgabe genießt Vorrang vor rein kommunalen Vergaberichtlinien. 

 

Gleichzeitig offenbaren die bestehenden Strukturen Ungleichheiten: Nach den geltenden Richtlinien der Stadt Salzgitter steht der dreiköpfigen AfD-Ratsfraktion eine Bürofläche von 27,76 Quadratmetern nicht zu. Der gesetzliche Anspruch beschränkt sich auf maximal 20 Quadratmeter. Die Freigabe des für DiBo vorgesehenen Raumes wurde dennoch verweigert.

 

Mandat und Parteiarbeit im Konflikt

Die Begründungen für die anhaltende Raumbelegung durch die AfD-Ratsfraktion werfen rechtliche Fragen auf. Neben der Sorge um den Verbleib von Kühlschrank und Klimaanlage wurde argumentiert, ein Raumwechsel sei inmitten des Wahlkampfs nicht zumutbar, da sonst die Koordination der Parteiaktivitäten im Wahlkampf gefährdet sei. 

 

Hierzu gilt im Kommunalrecht das strikte Neutralitäts- und Trennungsgebot: Fraktionsräume und sachliche Mittel dürfen ausschließlich für die parlamentarische Arbeit und niemals für den Parteienwahlkampf genutzt werden. Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung durchzusetzen, hat die Stadt am heutigen Tag Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig gegen die AfD-Ratsfraktion eingereicht.

 

Anerkennung des Kompromisses und Ausblick

Die Ratsgruppe DiBo drückt der Stadtverwaltung ihre sachliche Anerkennung für die Herbeiführung dieser Kompromisslösung aus. Dennoch hinterlässt die monatelange Verzögerung einen bitteren Nachgeschmack. Die ablehnende Haltung der Gegenseite trägt unverkennbare Züge von Ableismus – der strukturellen Benachteiligung von Menschen mit Behinderung – und hat die politische Arbeit einer gewählten Ratsgruppe über Monate faktisch blockiert.

 

„Wir sind nun im Zentrum der kommunalen Arbeit angekommen und stehen den Bürgerinnen und Bürgern ab sofort persönlich zur Verfügung“, betont Thomas-Peter Disselhoff. „Wir freuen uns darauf, Ihre Sorgen, Nöte und Anliegen direkt in den politischen Diskurs dieser Stadt einzubringen.“

 

Pressekontakt:

Ratsgruppe DiBo Salzgitter

Rathaus Salzgitter, Atrium, Raum 05

Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter

Salzgitter, 17.06.2026

Pressemitteilung der DiBo Ratsgruppe Salzgitter

Der Grundsteuer-Bluff: 

3 Millionen Euro mehr aus den Taschen der Bürger!

Die aktuelle Erhöhung der Grundsteuer in Salzgitter sorgt für erheblichen finanziellen Druck bei den Bürgerinnen und Bürgern. Doch hinter den neuen Bescheiden steckt kein unvermeidbares Gesetz aus Berlin oder Hannover, sondern eine bewusste Entscheidung der lokalen Politik im Rathaus – eine Entscheidung, die die Salzgitteraner mit zusätzlichen drei Millionen Euro belastet.

Die Ratsgruppe DiBo macht deutlich: Die drastische Mehrbelastung der Steuerzahler ist keine „Aufkommensneutralität“, wie von Oberbürgermeister, Verwaltung und Ratsmehrheit behauptet wird. Im Gegenteil – sie ist ein klarer Griff in die Tasche der Bevölkerung.

Nur wenige setzen sich gegen die Erhöhung ein.
Bei der entscheidenden Abstimmung im Stadtrat fanden sich kaum Stimmen gegen die Grundsteuererhöhung. Lediglich drei Ratsmitglieder stellten sich konsequent auf die Seite der Bürger: Die Ratsgruppe DiBo, vertreten durch Thomas-Peter Disselhoff und Jörg Bogun, sowie der fraktionslose Ratskollege Ercan Kilic. Trotz dieser knappen Minderheit votierten die Mehrheit der Stadtratsmitglieder für die Hebesatzerhöhung.

Die Fakten sprechen für sich.
Zum 1. Januar 2026 steigen die Hebesätze für die Grundsteuer A von 390 % auf 600 % und für die Grundsteuer B von 540 % auf 590 %. Besonders die Erhöhung der Grundsteuer B um 50 Punkte entspricht einer prozentualen Steigerung von 9,26 %. Diese Zahlen sind eindeutig: Es handelt sich nicht um eine bloße Anpassung, sondern um eine echte Mehrbelastung.

 

Der „Aufkommensneutralitäts“-Mythos ist entlarvt.
Das häufig ins Feld geführte Argument, die Erhöhung sei lediglich eine Anpassung zur Aufrechterhaltung der bisherigen Einnahmen („aufkommensneutral“), ist schlichtweg falsch. Die Ratsgruppe DiBo bezeichnet dies als „Bluff“. Denn die zusätzliche Belastung von rund drei Millionen Euro trifft vor allem Mieterinnen und Eigentümer in Salzgitter direkt – und erhöht die Lebenshaltungskosten spürbar.

DiBo appelliert an Transparenz und Verantwortung.
„Es ist unverständlich, wie eine solche finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger ohne breiten politischen Konsens durchgewinkt werden konnte“, erklärt Thomas-Peter Disselhoff, Sprecher der DiBo Ratsgruppe. „Wir fordern eine transparente Diskussion über die Finanzpolitik in Salzgitter und ein Umdenken im Umgang mit den Steuergeldern unserer Stadt.“

Die DiBo Ratsgruppe steht weiter fest an der Seite der Bürgerinnen und Bürger und wird sich auch zukünftig für faire und nachvollziehbare kommunale Entscheidungen einsetzen.


Ratsgruppe DiBo Salzgitter

Ende der Pressemitteilung

Salzgitter, 21.05.2026

Das Festspiel der Realitätsverweigerung

– Man muss den Denkmalschützern des politischen Stillstands im Rat – ausschließlich zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Salzgitter – fast schon dankbar sein. Selten wurde so plastisch demonstriert, dass sachorientierte Politik durch pure Ideologie ersetzt wurde, wie bei der geschlossenen Ablehnung unseres Antrags 4626/18 („Verlässliche Baugenehmigungen für sogenannte Tiny Houses“). 

Die Ratsmehrheit zelebriert hier fortlaufend eine Blockadehaltung, die an der Lebensrealität der Menschen komplett vorbeigeht und das sogar ohne Gegenrede zu unserer Antragsinitiative. Während die Bürger weiterhin dringend flexiblen, bezahlbaren und modernen Wohnraum suchen, klammert sich die Politik an verkrustete Dogmen. Anstatt Innovationen zu fördern, wird bürokratischer Stillstand verwaltet.

Mit der Blockade dieses Antrags im Rat wurde eine große Chance für Salzgitter vertan. Wer fortschrittliche Wohnkonzepte aus ideologischen Gründen blockiert, betreibt Politik gegen die eigene Bevölkerung. 

Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass gesundes Wachstum und zeitgemäßes Bauen in unserer Stadt keine Fremdwörter bleiben. 

Ihre Stimmen daher am 13.09.2026 für die Listen Wahlvorschläge der Wählergruppe DiBo um Salzgitter wieder Lebenswert zu gestalten und zu erhalten!

Salzgitter, 06.05.2026

Freiheit des Mandats statt Parteidoktrin: Die Ratsgruppe DiBo setzt neues Zeichen für wertorientierte Demokratie in Salzgitter.

– In einer Zeit zunehmender politischer Entfremdung setzen die Ratsherren Thomas-Peter Disselhoff und Jörg Bogun ein unmissverständliches Zeichen für politische Integrität. Mit der Gründung der Ratsgruppe DiBo (Demokratisch – Interessengeleitet – Bürgernah – Objektiv) vollziehen sie nicht nur einen formalen Akt, sondern einen tiefgreifenden Befreiungsschlag für die kommunale Demokratie in Salzgitter. 

Das Gewissen als einzige Richtschnur 

Hinter dem viel diskutierten Austritt aus ihrer ehemaligen Fraktion steht eine bewusste Entscheidung für die Wahrheit und gegen die Verbiegung durch Parteiapparate. Die Ratsdokumentation sowie öffentlich zugängliche Video-Statements belegen lückenlos: Dieser Schritt war kein Akt der Untreue, sondern die konsequente Verteidigung des freien Mandats. Disselhoff und Bogun verweigern sich dem blinden Gehorsam und stellen das Wohl der Bürger sowie ihre moralische Überzeugung über die Bequemlichkeit der Fraktionsdisziplin. 

Demokratische Legitimation durch Personenwahl 

„Wir sind den Bürgern von Salzgitter verpflichtet, nicht einer Parteizentrale,“ betont Thomas-Peter Disselhoff. Damit verweist die Gruppe auf das Fundament des niedersächsischen Kommunalwahlrechts: die Personenwahl. Das Vertrauen der Wähler wurde an konkrete Köpfe und deren Werte vergeben. Die Ratsgruppe DiBo ist somit die einzig logische Konsequenz für Politiker, die ihr Versprechen gegenüber dem Wähler ernst nehmen. Wer den Mut aufbringt, verkrustete Strukturen zu verlassen, um echte, wertdemokratische Sachpolitik zu betreiben, schützt die Demokratie vor dem Stillstand. 

Ein Aufruf zu neuer Bürgernähe 

Die Gruppe DiBo versteht sich als Anwalt derer, die sich von der etablierten Politik nicht mehr gehört fühlen. Mit Pathos und Entschlossenheit widmen sie sich den drängenden Alltagssorgen der Menschen in Salzgitter – objektiv, sachbezogen und ohne ideologische Scheuklappen. „Unser Handeln ist der Beweis, dass Rückgrat in der Politik möglich ist,“ ergänzt Jörg Bogun. „Wir laden die Menschen ein, diesen Weg der Aufrichtigkeit mit uns zu gehen. Echte Demokratie braucht keine Parteisoldaten, sie braucht freie Geister.“ Die Ratsgruppe DiBo wird auch künftig durch Transparenz und unermüdlichen Einsatz beweisen, dass sie die wahre Stimme für ein wertorientiertes und bürgerliches Salzgitter ist. 

Über die Ratsgruppe DiBo: Die Ratsgruppe DiBo wurde im Februar 2026 von Thomas-Peter Disselhoff und Jörg Bogun gegründet. Sie steht für eine unabhängige, sachbezogene Kommunalpolitik im Rat der Stadt Salzgitter, die das freie Mandat und den direkten Bürgerwillen in den Mittelpunkt stellt. 

Pressekontakt: Ratsgruppe DiBo Thomas-Peter Disselhoff

E-Mail: fraktionsbuero@ratsgruppedibo.de 

Website: www.ratsgruppedibo.de

Salzgitter,15.02.2026

Gemeinsame Erklärung der beiden Ratsherren Disselhoff und Bogun:

Inzwischen ist es ja bekannt, dass beide Ratsherren, welche ehemals Mitglieder der AfD-Ratsfraktion gewesen sind, nun nicht mehr dieser Fraktion angehören.

Herr Bogun hat in Ausübung seines Mandates und aufgrund interner unüberbrückbarer Differenzen mit den Personen Plättner/Mair die längst überfälligen persönlichen Konsequenzen gezogen und ist daher in vollem Bewusstsein in Bezug aus dem AfD-Landesverband Niedersachsen ausgetreten.

Im Fall Disselhoff ist der Sachverhalt etwas anders. Herr Disselhoff ist aufgrund interner unüberbrückbarer Differenzen trotz seiner erheblichen Bemühungen zur konstruktiven Beilegung dieser Differenzen und im Sinne einer sachlichen Aufklärung der von Herr Disselhoff beanstandeten Handlungen von Plättner und Mair sowie deren hervorragender Vernetzung mit dem AfD-Landesvorsitzenden Ansgar Georg Schledde von diesem innerparteilich „kaltgestellt worden“! Herr Disselhoff ist aktuell aller seiner AfD-Mitgliedsrechte beraubt und auch durch das Landesparteischiedsgericht der 1. Kammer wurde ihm dessen AfD-Parteizugehörigkeit entzogen!

Aktuell liegt hier seit August des vergangenen Jahres eine entsprechende Beschwerde/Klage beim AfD Bundesschiedsgericht durch Hr. Disselhoff vor, welche aber bis heute noch nicht einmal in der Sache eröffnet worden ist.

Herr Disselhoff wurde von der AfD-Ratsfraktion, bestehend aus Plättner, Mair und Knopp, ohne Nachfrage/Gespräch und der Möglichkeit einer Stellungnahme aus der AfD-Ratsfraktion am 29.09.2025 „entfernt“! Erst in der Oktobersitzung des Stadtrates im vergangenen Jahr wurde ihm dies überhaupt bekannt, bei der Herr Disselhoff wurde von der AfD-Ratsfraktion, bestehend aus Plättner, Mair und Knopp, ohne Nachfrage/Gespräch und der Möglichkeit einer Stellungnahme aus der AfD-Ratsfraktion am 29.09.2025 „entfernt“! Erst in der Einblendung der Anwesenden im Ratssaal und seinem plötzlichen Status „fraktionslos“!

Beide Ratsherren haben sich jedoch gemeinsam in Übereinstimmung dafür entschieden, sich nicht in Ausübung ihres Mandates durch innere und externe Versuche der ,,Einflussnahme,, und diverser Anfeindungen aus der Partei ausbremsen zu lassen. Beide möchten für den Bürger und Wähler hier in Salzgitter bestmöglich die kommunale Politik weiter mitgestalten und das völlig frei von extremem Nationalismus oder gar Rassismus, dabei stets die Grundwerte der Demokratie parlamentarisch und gesellschaftlich zu verteidigen. Beide sind absolut wertkonservativ in ihrer politischen und weltanschaulichen Sicht, geprägt vom gesunden Menschenverstand und nicht geleitet von Ideologien oder fixen Ideen.

Lassen Sie sich überraschen: Am 25.02.2026, pünktlich zu Beginn der Ratssitzung, gibt es viele weitere Informationen hierzu. Bitte beachten Sie die Kommentarfunktion während des Livestreams der Ratssitzung am 25.02.2026.
 

 

 

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