Salzgitter, 03.09.2026

FAKTEN-CHECK & OFFENBARUNGSEID IM RATHAUS!

Heute kam es im „Ausschuss für Soziales, Integration und Gesundheit“ zu einem handfesten Skandal. Obwohl unser Gruppenvorsitzender Thomas-Peter Disselhoff persönlich anwesend war, um den dringlichen Prüfantrag der Ratsgruppe DiBo zur Rettung des insolventen St. Elisabeth Krankenhauses zu erläutern, wurde der Antrag von allen anderen Fraktionen einstimmig abgelehnt! 

Besonders dreist: Das Ratsmitglied Lars Walter Tietjen (DIE PARTEI) behauptete fälschlicherweise, der DiBo-Antrag sei „rechtlich gar nicht möglich“, da Daseinsvorsorge angeblich reine Sache von Bund und Land sei. 

Die Ratsgruppe DiBo stellt klar: Das ist juristischer Unsinn!

Die harten Fakten:
1️⃣ Gesetzliche Pflicht der Stadt: Ein Blick in § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) reicht. Die kreisfreie Stadt Salzgitter HAT die Krankenhausversorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge sicherzustellen!
2️⃣ Kommunale Verantwortung: Wenn im Süden die Notfallversorgung für über 30.000 Menschen wegzubrechen droht, MUSS die Stadt handeln. Kommunale Rettungsschirme oder Bürgschaften sind überall in Deutschland gängige, rechtssichere Praxis.
3️⃣ Heuchelei auf dem Marktplatz: Noch am 31. August produzierten sich genau diese Fraktionen publikumswirksam auf dem Marktplatz als „großes Bündnis zur Rettung des Krankenhauses“. Doch in der sicheren Deckung der politischen Gremien kneifen sie, verweigern jede Verantwortung und lassen den Süden eiskalt fallen!

⚠️ Eines muss allen Akteuren klar sein: Die Zeit für feierliche Versprechen mit Heiligenschein, das Posieren im 45-Grad-Winkel mit der Trillerpfeife im Mund und das bloße Schwingen von Wahlkampfplakaten wird die medizinische Versorgung für 30.000 Seelen im Süden unserer Stadt nicht sichern! Gefragt sind jetzt messerscharfe rechtliche Sacharbeit und politischer Mut statt feiger Arbeitsverweigerung.

Fazit der DiBo:
Wir lassen nicht zu, dass die Gesundheit unserer Bürger aus parteitaktischer Bequemlichkeit weggewischt wird. Der DiBo-Antrag steht auf einem sicheren rechtlichen Fundament. Wir kämpfen weiter! 

Geliefert wie bestellt. 🗳

Salzgitter, 23.08.2026

Dringlicher Ratsantrag zur Rettung des St. Elisabeth-Krankenhauses: 

Wenn der Markt versagt, schlägt die Stunde der kommunalen Daseinsvorsorge Salzgitter.

Die Zeit der bloßen Absichtsbekundungen und des lauten Protests ist vorbei. Angesichts der ins Stocken geratenen Verkaufs- und Übernahmegespräche im Insolvenzverfahren des St. Elisabeth-Krankenhauses fordert die Ratsgruppe DiBo ein sofortiges, rechtlich fundiertes politisches Handeln. Mit dem offiziell eingebrachten Ratsantrag Nr. 4978/18 bringt die Gruppe das Rettungskonzept nun auf die Schiene der städtischen Gremien. 

Fakten statt Lippenbekenntnisse: Das Insolvenzrecht kennt keine Trillerpfeifen 

Die bittere juristische Realität eines Verfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO) ist glasklar: Kein Außenstehender, kein Unbeteiligter und keine politische Fraktion besitzen hier standardmäßig Informations-, Mitsprache- oder Vetorechte. Die Entscheidungsmacht liegt rein beim Gläubigerausschuss. Vor diesem Hintergrund sind angekündigte Demonstrationen zwar verständliche Ventile für Entrüstung und Entsetzen, im harten Ringen um den Standort jedoch wirkungslos. Schilder und Trillerpfeifen schaffen kein Fundament für eine Klinik. 

Die hohe Schule der Politik besteht darin, genau zu erkennen, wann Worte enden und Taten beginnen müssen. Bereits am 15. April 2026 herrschte im Stadtrat – getragen von einer breiten Mehrheit des fast gesamten Rates mit Ausnahme der AfD – Einigkeit: Der Erhalt des „E-Heims“ im Süden Salzgitters ist zwingend und alternativlos. Jetzt muss diese Einigkeit in eine konkrete, gesetzlich untermauerte Rettung überführt werden. 

Kein Wahlkampf, sondern eine existenzielle Notlage 

„Wir betonen in aller Deutlichkeit: Dieses Thema taugt nicht für politischen Wahlkampf. Hier geht es um eine akute, existenzielle Notlage für die gesundheitliche Versorgung von Zehntausenden Menschen in unserer Stadt“, erklärt Thomas Peter Disselhoff für die Ratsgruppe DiBo. Wenn der private Markt und freigemeinnützige Träger scheitern, greift die gesetzliche Pflicht zur kommunalen Daseinsvorsorge. Das Kommunalrecht rechtfertigt eine wirtschaftliche Betätigung der Stadt vollkommen, wenn ein überragendes öffentliches Interesse vorliegt – und das ist bei der medizinischen Grundversorgung der Fall. 

Der Masterplan: Kommunale Auffanglösung und Bundesmittel sichern 

Salzgitter darf nicht zulassen, dass ein hochmoderner, rund 100 Millionen Euro teurer Krankenhausneubau als Investitionsruine endet. Der Antrag Nr. 4978/18 der Ratsgruppe DiBo sieht daher eine konkrete, zweigleisige Strategie vor: 

1• Direkte Verhandlungen vor Ort: 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich aktive Verhandlungen mit den Eigenverwaltern, dem Sachwalter und dem Gläubigerausschuss aufzunehmen. Das Ziel ist die Erarbeitung einer kommunalen oder teilkommunalen Auffanglösung, beispielsweise im Wege einer übertragenden Sanierung als städtischer Eigenbetrieb oder im Verbund mit regionalen Partnern. 

2 • Finanzielle Absicherung durch Land und Bund: 

Die Stadtverwaltung muss in direkte Verhandlungen   mit dem Niedersächsischen Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi eintreten. Es gilt, ein                tragfähiges  Finanzierungsmodell einzufordern, welches die bereits geflossenen Landesmittel von über 35 Millionen Euro sichert und dringend benötigte Gelder aus dem neuen, milliardenschweren Krankenhaustransformationsfonds des Bundes und der Länder freisetzt. Nur mit diesen Mitteln lassen sich die Restrukturierungs- und Fertigstellungskosten des Neubaus überhaupt stemmen. 

Zuversicht für Patienten und 280 Beschäftigte 

Es geht bei diesem Antrag um weit mehr als um Steine, Bilanzen und Paragrafen. Es geht um die Menschen. Im Mittelpunkt steht die medizinische Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Süden Salzgitters und im Umland. Und es geht um die nackte Existenz und Zukunft von 280 hochqualifizierten Beschäftigten, die seit Monaten in tiefer Ungewissheit leben. Sie brauchen keine hohlen Phrasen, sondern eine verlässliche Perspektive. Die Politik muss jetzt das Heft des Handelns in die Hand nehmen. Seriös, rechtssicher und entschlossen. 

Kontakt für Rückfragen: 

Ratsgruppe DiBo Atrium des Rathauses Zimmer 07 Vorsitzender: 

Thomas Peter Disselhoff thomas-peter.disselhoff@ratsgruppedibo.de

Salzgitter, 20.08.2026

Rechtliche Aufklärung statt Opferrolle

Rechtliche Aufklärung statt Opferrolle – Ratsgruppe DiBo kritisiert Inkompetenz und Bürgerferne der AfD Salzgitter

Mit deutlichen Worten weist die Ratsgruppe DiBo die aktuelle Medienkampagne der örtlichen AfD zurück. Die Behauptung, Oberbürgermeister Klingebiel und die Stadtverwaltung würden das Fraktionsbüro der AfD kurz vor der Kommunalwahl aus politischen Motiven „räumen lassen“, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Die Ratsgruppe DiBo sieht darin den ultimativen Beweis für eine tiefgreifende juristische Inkompetenz und eine fortschreitende Selbstbeschäftigung der AfD auf Kosten der Bürger.
 

1. Die rechtliche Realität: Fraktion ist nicht gleich Partei

Das deutsche Recht zieht eine unmissverständliche Trennlinie zwischen einer parlamentarischen Fraktion und einer politischen Partei. Diese Trennung wird von der AfD in ihrer aktuellen Annonce bewusst verwischt, um ein falsches Narrativ zu konstruieren:

* Die Ratsfraktion ist ein gesetzliches Organ der kommunalen Selbstverwaltung nach § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Sie wird aus öffentlichen Steuergeldern ausschließlich für die laufende Sacharbeit im Rat finanziert. Ihr ist es gesetzlich streng untersagt, Wahlkampf zu betreiben.

* Die Partei (der Kreisverband) ist für die politische Willensbildung und den Wahlkampf gemäß § 1 des Parteiengesetzes (PartG) zuständig. Sie agiert rechtlich getrennt von der Fraktion.

* Die Partei (der Kreisverband) ist für die politische Willensbildung und den Wahlkampf gemäß § 1 des Parteiengesetzes (PartG) zuständig. Sie agiert rechtlich getrennt von der Fraktion.


2. Steuergelder für Selbstdarstellung statt Einsatz für den Bürger

Die Ratsgruppe DiBo kritisiert scharf, dass die AfD mehr Zeit, Geld und personelle Ressourcen für die Verwaltung ihrer eigenen Befindlichkeiten aufwendet als für die Sorgen der Salzgitteraner Bevölkerung. Während die Funktionäre lautstark um ihre Büros lamentieren, lassen sie die Bürger im Stich, wenn es darauf ankommt.

Der bitterste Beweis für den desolaten Zustand und die Arbeitsverweigerung der AfD-Ratsfraktion liegt noch nicht lange zurück: Bei der entscheidenden Beschlussfassung zur drastischen Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B in Salzgitter glänzten die „blauen Sirenen“ durch komplette Abwesenheit. Man fehlte bei dieser für die Steuerzahler existenziellen Abstimmung einfach vollständig.

„Unser Wertekompass gebietet es uns, stets für die Wahrheit einzustehen und sich gegen unberechtigtes Unrecht zu positionieren“, erklärt Thomas-Peter Disselhoff, Gruppenvorsitzender der Ratsgruppe DiBo. „Wer bei der Mehrbelastung der Bürger durch Abwesenheit glänzt, aber gleichzeitig das Rathaus für eine haltlose Opfer-Inszenierung missbraucht, hat jede politische Glaubwürdigkeit verspielt. Salzgitter braucht im Rat echte, sachorientierte Rechtskontrolle und harte Arbeit für den Bürger, statt rechts- und sinnfreier Selbstdarstellung.“

Die Ratsgruppe DiBo wird weiterhin als verlässlicher Wachhund der Kommunalverfassung agieren und durch fundierte Aufsichtsbeschwerden echtes Verwaltungshandeln einfordern, anstatt mediale Nebelkerzen zu zünden.

 

Für Rückfragen der Redaktion: 

Ratsgruppe DiBo im Rat der Stadt Salzgitter 

Thomas-Peter Disselhoff / Jörg Bogun 

E-Mail: thomas-peter.disselhoff@ratsgruppedibo.de sed.

 

Link zum Bild: https://szwb.de/ebook/index.html

Salzgitter, 10.08.2026

PRESSEMITTEILUNG – ZUR SOFORTIGEN VERÖFFENTLICHUNG 

Wahlkampf in Salzgitter:

Im aktuell laufenden Kommunalwahlkampf bezieht die Ratsgruppe DiBo klar Stellung gegen die fortschreitenden finanz- und ordnungspolitischen Fehlentwicklungen in Salzgitter. 

Die Wählergemeinschaft DiBo, welche bei den kommenden Wahlen antritt, wird das erfolgreiche Konzept und die konsequente Arbeit der Ratsherren Thomas-Peter Disselhoff und Jörg Bogun lückenlos fortsetzen. DiBo positioniert sich damit als die einzig verlässliche, demokratisch wertegeleitete, bürgerliche Alternative und wirksame Opposition im Stadtrat. 

Während die etablierten Fraktionen jegliche Kontrollfunktion vermissen lassen und der AfD Salzgitter nachweislich die fachliche, handwerkliche sowie rhetorische Substanz für eine wirkungsvolle Oppositionsarbeit fehlt, legt DiBo eine detaillierte Mängelliste der aktuellen Rathausführung vor:

1. Rechtswidrige Mehrkosten im HSK: Trotz einer Rekordverschuldung von über 500 Millionen Euro und einem strikten Haushaltskonsolidierungskonzept (HSK) stimmte Oberbürgermeister Frank Klingebiel am 15.04.2026 einem Ratsbeschluss zu, der „grünen Stahl und Beton“ als Standard bei kommunalen Bauten vorschreibt. Die Folge sind künstliche Materialmehrkosten von rund 40 %. DiBo rügt das Unterlassen des gesetzlichen Widerspruchs des Oberbürgermeisters nach § 88 NKomVG und hat bereits ein Prüfverfahren bei der Kommunalaufsicht erwirkt. 

2. Gebrochenes Steuerversprechen: Entgegen der feierlichen Zusage des Oberbürgermeisters bei der Haushaltsmitteilung am 03.09.2024, wonach es keine Steuererhöhungen geben werde, beschloss der Rat am 20.05.2026 die massive Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B – und dies sogar rückwirkend zum 01.01.2026. 

3. Sicherheitsrisiko durch Verwaltungsverzug: Beim grassierenden Parkchaos und dem damit verbundenen Kennzeichenmissbrauch im Stadtgebiet schaut die Verwaltung tatenlos zu. Da es sich hierbei um Straftaten handelt, steht die Stadt ordnungsrechtlich in der Pflicht. Durch den dokumentierten Verwaltungsverzug drohen der Stadt im Schadensfall immense Regressforderungen, welche nicht einmal durch den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) gedeckt sind. 

4. Bremsklotz für den Mittelstand: Im regionalen Wettbewerb der Wirtschaftsförderung fällt Salzgitter durch extrem langwierige Verfahren bei Nutzungsänderungen und restriktive Grundstücksvergaben zurück. DiBo fordert hier die Einführung eines rechtssicheren Bonus-Malus-Systems sowie eine serviceorientierte Verwaltung für das lokale Handwerk und Mittelstand auch und gerade ideologiefrei und nicht nur der woken Transformation gewidmet.

„Die engagierten Mitarbeiter in den Ämtern leisten hervorragende Arbeit. Die falschen Weichenstellungen sind allein von der Führung der Stadtverwaltung zu verantworten“, betont Ratsherr Thomas-Peter Disselhoff. „Wir wurden nicht gewählt, um in Presseartikeln als ‚Every’s Darling‘ zu posieren. Die Bürger brauchen eine fachlich unbestechliche Stimme im Rat – und genau diese Kraft ist die Wählergemeinschaft DiBo.“

 

Pressekontakt & V.i.S.d.P.: 

Ratsgruppe DiBo 

38228 Salzgiter 

E-Mail: frak�onsbuero@ratsgruppedibo.de

Salzgitter, 06.07.2026

Die Ratsgruppe DiBo legt eine formelle rechtliche Beschwerde kombiniert mit einem Überprüfungsantrag gegen einen getroffenen Ratsbeschluss ein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legt die Ratsgruppe DiBo eine formelle rechtliche Beschwerde kombiniert mit einem Überprüfungsantrag gegen einen getroffenen Ratsbeschluss der 45. Sitzung vom 15.04.2026 hiermit ein!

Als kommunale Aufsichtsbehörde sind Sie verpflichtet, entsprechend über die Einhaltung von Recht und Gesetz zu wachen.
Für den Fall, dass hier klare Gesetzesvergehen oder durch Beschlüsse der Politik Maßnahmen angeordnet werden bzw. verabschiedet werden, dagegen auch vorzugehen, insoweit EU-, Bundes- bzw. Landesrecht dadurch verletzt und gebrochen wird!

In der angefügten Bildkopie zu der Abstimmung der oben genannten Vorlage 4156/18 der 45. Ratssitzung vom 15.04.2026 ergeben sich ganz klar in der Konsequenz entsprechende Verstöße und gesetzeswidrige Nichtbeachtung u.a. gegen geltendes Landesrecht.

Wir als Mitglieder der Ratsgruppe DiBo betrachten uns als Wächter und Garanten dafür, dass auch auf der politischen Ebene das zu beachtende Recht und Gesetz kommunal streng eingehalten wird.

Der Wunsch, durch die Auswahl von sogenannten ökologischen Baumaterialien einen sogenannten geringeren CO₂-Fußabdruck zu realisieren, werten wir durchaus als nachvollziehbar und ehrenwert. Daher müsste zuvor und vorab das Landesrecht bzw. die Gesetze hierzu angepasst werden um einen solchen Beschluss überhaupt erst fassen zu können.

Allerdings muss auch hierbei zum jetzigen Zeitpunkt unter Abwägung der Sach- und Rechtslage die strenge Einhaltung von Recht und Gesetz, insbesondere primär die der anzuwendenden und zu beachtenden Landesgesetze, vollständig gewahrt bleiben!
 

Begründung: 
Verletzung der einzuhaltenden Paragrafen des Niedersächsischen Landesrechtes im Einzelnen, welche wir somit unmittelbar dadurch verletzt bzw. berücksichtigt sehen!

• § 110 Abs. 2 NKomVG (allgemeine Haushaltsgrundsätze): hierin ist ausdrücklich geregelt „die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen“.
• § 110 Abs. 1 NKomVG: Kommunen müssen ihre Haushaltswirtschaft so planen und führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (Haushaltsausgleich).
• Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung und Kassenverordnung (KomHKVO): Diese Verordnung konkretisiert die Grundsätze der Haushaltsführung, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im neuen kommunalen Rechnungswesen (NKR).
Zusätzlich zu den kommunalen Gesetzen sind die Grundsätze der Landeshaushaltsordnung Niedersachsen (LHO), insbesondere § 7 LHO (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit), als allgemeine Verwaltungsgrundsätze für den öffentlichen Dienst in Niedersachsen rechtlich von Bedeutung!
Auch wenn der oben genannte Ratsbeschluss im Detail zwar eine gewisse Wahlmöglichkeit zwischen Ökologie (Verwendung von grünem Start und grünem Beton) und dem Preis in der Abwägung und der Gewichtung zwischen Ökologie und Ökonomie grundsätzlich zulässt, bestehen hier dennoch erhebliche Probleme zu den einzuhaltenden Landesgesetzen und Verordnungen, wie oben bereits aufgeführt!

Des Weiteren sorgt dieser abgestimmte und beschlossene Beschluss faktisch für eine ineffizientere Arbeit und Bearbeitung innerhalb der Verwaltung. Anstatt die Mitarbeiter der Verwaltung die von Ihnen zu errichtende Arbeit schnell und effizient durchführen zu lassen, werden diese mit solchen von der Kommunalpolitik verabschiedeten Anträgen und Beschlüssen zusätzlich bei allen anfallenden Verwaltungs- und Planungsarbeiten massiv belastet!

Wir von der Ratsgruppe DiBo verstehen unter einer effektiven Ausübung unseres Ratsmandates, legitimiert durch den Wähler, eine entsprechende Wächter- und Kontrollfunktion als Garant sowohl gegenüber der Verwaltung und den Verwaltungsmitarbeitern als auch gegenüber der Öffentlichkeit, die Anwendung und Beachtung entsprechender Gesetze bei gleichzeitigem Blick auf die Einhaltung des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Verwendung und dem Einsatz öffentlicher Mittel.
Wir bedanken uns im Voraus für das von Ihnen uns entgegengebrachte Verständnis sowie die Bereitschaft, hier korrigierend einzugreifen, um den oben genannten Antrag und den entsprechenden politidsch gefassten Beschluss dazu wieder aufzuheben, um den Zustand der Einhaltung von Recht und Gesetz damit wiederherzustellen. 
Wir erwarten parallel zu ihrer Intervention gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten Frank Klingebiel ebenfalls eine entsprechende Benachrichtigung unsererseits durch ihr Haus.


Mit freundlichen Grüßen

Disselhoff, Thomas-Peter
Vorsitzender der Ratsgruppe DiBo

Salzgitter, 05.07.2026

Demokratie nach Gutsherrenart: Wenn Transparenz im Salzgitteraner Hinterzimmer die Notbremse auslöst.

Salzgitter. Es war einmal ein Ratsausschuss, der auszog, um die Bürger vor der unzumutbaren Last der Wahrheit zu schützen. In einer beispiellosen Demonstration parlamentarischer Fürsorge hat das nicht-öffentlich tagende Machtzentrum im Rathaus Salzgitter zwei Anträge der Ratsgruppe DiBo kurzerhand von der Tagesordnung radiert. Das Ziel dieser bürokratischen Rettungsaktion ist offensichtlich: Bloß kein Licht in die parlamentarische Welt lassen, wo unbequeme juristische Fakten das mühsam gepflegte, euphemistische Bild der städtischen Elite beschädigen könnten. 

Akt 1: Die geheime Mathematik der Grundsteuer – Ein Hoch auf den kollektiven Wortbruch (Antrag 4862/18) 

Mit unserem Transparenzantrag (Vorlagennummer: 4862/18) wollten die DiBo-Ratsherren die Verwaltung lediglich dazu einladen, die exakten Berechnungen hinter der rückwirkenden Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern offenzulegen. Wir wollten dem Bürger schlicht schwarz auf weiß zeigen, wie aus der feierlichen Versprechung des Oberbürgermeisters vom 3. September 2024 ein klassischer fiskalischer Wortbruch wurde. 

Doch eine transparente Kalkulation der Hebesätze scheint in Salzgitter unter das Staatsgeheimnis zu fallen. Bevor Thomas-Peter Disselhoff den OB auf offener Bühne mit den eigenen Protokollen konfrontieren konnte, wurde der Antrag im Vorfeld eilig beerdigt. Die Begründung der Elite bleibt ein Mysterium – vermutlich wollte man dem Oberbürgermeister und seinem Stab das peinliche Eingeständnis ersparen, dass die hausgemachten Aufgaben dort wo man tatsächlich gestalten kann z.B. in einem zeitgemäßen und Unternehmerfreundlichen Wirtschaftsförderungskonzept (Stichwort „Rittel“ / WIS) sträflich vernachlässigt wurden. Es drückt sich im Rathaus eben viel bequemer auf die Tränendrüse, um über eine maßgeblich nicht funktionierende Konnexität dem Bund und dem Land die Hauptschuld an der leeren Stadtkasse zuzuschieben. Das eigene strategische Versagen lässt sich so wunderbar kaschieren. 

Akt 2: Das Parkplatz-Vakuum an der PI Lebenstedt – Die hohe Kunst des Wegschauens (Antrag 4860/18) 

Ähnlich feinsinnig wurde mit dem DiBo-Antrag zur Behebung der prekären Parkplatzsituation an der Polizeiinspektion Salzgitter-Lebenstedt (Vorlagennummer: 4860/18) verfahren. Eine formale Intervention bei der niedersächsischen Landesregierung zur Unterstützung unserer Beamten und der betroffenen Anwohner? Für die etablierten Fraktionen offenbar ein Sakrileg der Zuständigkeitsüberschreitung. Weil die Polizei Landessache ist, übt sich das kommunale Establishment lieber im kollektiven Verwaltungsverzug und erklärt sich für komplett hilf- und schutzlos. Wenn die öffentliche Sicherheit vor der eigenen Haustür tangiert wird, schaut man im Rathaus eben dezent weg und streicht den Tagesordnungspunkt. Was man nicht bespricht, existiert schließlich nicht.

Das Versprechen: Wir bleiben dran – Jetzt entscheidet der Bürger!

Die betroffenen Fraktionen und die Rathausspitze mögen diesen Akt der Zensur in ihren Hinterzimmern als kurzfristigen Triumph feiern. Sie haben bewiesen, dass sie vor einer sachlich und juristisch validierten Oppositionsarbeit, die mit harten gesetzlichen Normen statt mit ideologischen Phrasen operiert, maximale Angst haben. Wenn Argumente fehlen, bleibt eben nur die Flucht in die Geschäftsordnungstricks. Doch dieser Bumerang wird zurückschlagen. Die Zeiten, in denen die Kommunalpolitelite Anträge nach Gutsherrenart aussitzen konnte, neigen sich dem Ende zu. Die Ratsgruppe DiBo verabschiedet sich aus dieser Wahlperiode mit einem unmissverständlichen Versprechen an die Bürger von Salzgitter: Wir bleiben dran! Bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 treten wir als eigenständige DiBo Wählergemeinschaft an. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um den klaren Wählerauftrag, um als gestärkte, unabhängige und fachlich unantastbare Kraft in den neuen Stadtrat zurückzukehren. Die Hochburg der Intransparenz hat Risse bekommen – im September bringen wir das Licht der Wahrheit endgültig zurück in den Ratssaal.

Kontakt: Ratsgruppe DiBo Vorsitzender: 

Thomas-Peter Disselhoff 

Joachim-Campe-Straße 6-8 Rathaus Salzgitter-Lebenstedt,

 im Atrium Zimmer 5 

38226 Salzgitter Tel: 05341 / 2414595 

E-Mail: fraktionsbuero@ratsgruppedibo.de DiBo-Wählergemeinschaft 

Vorsitz: Thomas-Peter Disselhoff 

Tel: 05341 / 2414595 

E-Mail: vorstand@waehlergruppedibo.de


 

Salzgitter, 27.06.2026

Demokratie braucht Raum: Ratsgruppe DiBo bezieht Rathausbüro nach 20-wöchiger Blockade

Die Ratsgruppe DiBo hat am heutigen Tag Raum 05 im Atrium des Rathauses bezogen. Exakt 20 Wochen (135 Tage) nach der Gruppengründung am 11. Februar 2026 ist damit die räumliche Voraussetzung für eine vollumfängliche Ratsarbeit geschaffen. Dass dieser Schritt fast fünf Monate in Anspruch nahm, zeugt von erheblichen Widerständen innerhalb der demokratischen Institutionen.

 

Gesetzliche Priorität vor Flächenschlüsseln

Die Vergabe der Räumlichkeiten folgt einer klaren rechtlichen Hierarchie. Für das DiBo-Mitglied Thomas-Peter Disselhoff gilt aufgrund einer Schwerbehinderung mit mehreren Merkzeichen die Bundesnorm DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden). Diese gesetzliche Vorgabe genießt Vorrang vor rein kommunalen Vergaberichtlinien. 

 

Gleichzeitig offenbaren die bestehenden Strukturen Ungleichheiten: Nach den geltenden Richtlinien der Stadt Salzgitter steht der dreiköpfigen AfD-Ratsfraktion eine Bürofläche von 27,76 Quadratmetern nicht zu. Der gesetzliche Anspruch beschränkt sich auf maximal 20 Quadratmeter. Die Freigabe des für DiBo vorgesehenen Raumes wurde dennoch verweigert.

 

Mandat und Parteiarbeit im Konflikt

Die Begründungen für die anhaltende Raumbelegung durch die AfD-Ratsfraktion werfen rechtliche Fragen auf. Neben der Sorge um den Verbleib von Kühlschrank und Klimaanlage wurde argumentiert, ein Raumwechsel sei inmitten des Wahlkampfs nicht zumutbar, da sonst die Koordination der Parteiaktivitäten im Wahlkampf gefährdet sei. 

 

Hierzu gilt im Kommunalrecht das strikte Neutralitäts- und Trennungsgebot: Fraktionsräume und sachliche Mittel dürfen ausschließlich für die parlamentarische Arbeit und niemals für den Parteienwahlkampf genutzt werden. Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung durchzusetzen, hat die Stadt am heutigen Tag Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig gegen die AfD-Ratsfraktion eingereicht.

 

Anerkennung des Kompromisses und Ausblick

Die Ratsgruppe DiBo drückt der Stadtverwaltung ihre sachliche Anerkennung für die Herbeiführung dieser Kompromisslösung aus. Dennoch hinterlässt die monatelange Verzögerung einen bitteren Nachgeschmack. Die ablehnende Haltung der Gegenseite trägt unverkennbare Züge von Ableismus – der strukturellen Benachteiligung von Menschen mit Behinderung – und hat die politische Arbeit einer gewählten Ratsgruppe über Monate faktisch blockiert.

 

„Wir sind nun im Zentrum der kommunalen Arbeit angekommen und stehen den Bürgerinnen und Bürgern ab sofort persönlich zur Verfügung“, betont Thomas-Peter Disselhoff. „Wir freuen uns darauf, Ihre Sorgen, Nöte und Anliegen direkt in den politischen Diskurs dieser Stadt einzubringen.“

 

Pressekontakt:

Ratsgruppe DiBo Salzgitter

Rathaus Salzgitter, Atrium, Raum 05

Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter

Salzgitter, 17.06.2026

Pressemitteilung der DiBo Ratsgruppe Salzgitter

Der Grundsteuer-Bluff: 

3 Millionen Euro mehr aus den Taschen der Bürger!

Die aktuelle Erhöhung der Grundsteuer in Salzgitter sorgt für erheblichen finanziellen Druck bei den Bürgerinnen und Bürgern. Doch hinter den neuen Bescheiden steckt kein unvermeidbares Gesetz aus Berlin oder Hannover, sondern eine bewusste Entscheidung der lokalen Politik im Rathaus – eine Entscheidung, die die Salzgitteraner mit zusätzlichen drei Millionen Euro belastet.

Die Ratsgruppe DiBo macht deutlich: Die drastische Mehrbelastung der Steuerzahler ist keine „Aufkommensneutralität“, wie von Oberbürgermeister, Verwaltung und Ratsmehrheit behauptet wird. Im Gegenteil – sie ist ein klarer Griff in die Tasche der Bevölkerung.

Nur wenige setzen sich gegen die Erhöhung ein.
Bei der entscheidenden Abstimmung im Stadtrat fanden sich kaum Stimmen gegen die Grundsteuererhöhung. Lediglich drei Ratsmitglieder stellten sich konsequent auf die Seite der Bürger: Die Ratsgruppe DiBo, vertreten durch Thomas-Peter Disselhoff und Jörg Bogun, sowie der fraktionslose Ratskollege Ercan Kilic. Trotz dieser knappen Minderheit votierten die Mehrheit der Stadtratsmitglieder für die Hebesatzerhöhung.

Die Fakten sprechen für sich.
Zum 1. Januar 2026 steigen die Hebesätze für die Grundsteuer A von 390 % auf 600 % und für die Grundsteuer B von 540 % auf 590 %. Besonders die Erhöhung der Grundsteuer B um 50 Punkte entspricht einer prozentualen Steigerung von 9,26 %. Diese Zahlen sind eindeutig: Es handelt sich nicht um eine bloße Anpassung, sondern um eine echte Mehrbelastung.

 

Der „Aufkommensneutralitäts“-Mythos ist entlarvt.
Das häufig ins Feld geführte Argument, die Erhöhung sei lediglich eine Anpassung zur Aufrechterhaltung der bisherigen Einnahmen („aufkommensneutral“), ist schlichtweg falsch. Die Ratsgruppe DiBo bezeichnet dies als „Bluff“. Denn die zusätzliche Belastung von rund drei Millionen Euro trifft vor allem Mieterinnen und Eigentümer in Salzgitter direkt – und erhöht die Lebenshaltungskosten spürbar.

DiBo appelliert an Transparenz und Verantwortung.
„Es ist unverständlich, wie eine solche finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger ohne breiten politischen Konsens durchgewinkt werden konnte“, erklärt Thomas-Peter Disselhoff, Sprecher der DiBo Ratsgruppe. „Wir fordern eine transparente Diskussion über die Finanzpolitik in Salzgitter und ein Umdenken im Umgang mit den Steuergeldern unserer Stadt.“

Die DiBo Ratsgruppe steht weiter fest an der Seite der Bürgerinnen und Bürger und wird sich auch zukünftig für faire und nachvollziehbare kommunale Entscheidungen einsetzen.


Ratsgruppe DiBo Salzgitter

Ende der Pressemitteilung

Salzgitter, 21.05.2026

Das Festspiel der Realitätsverweigerung

– Man muss den Denkmalschützern des politischen Stillstands im Rat – ausschließlich zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Salzgitter – fast schon dankbar sein. Selten wurde so plastisch demonstriert, dass sachorientierte Politik durch pure Ideologie ersetzt wurde, wie bei der geschlossenen Ablehnung unseres Antrags 4626/18 („Verlässliche Baugenehmigungen für sogenannte Tiny Houses“). 

Die Ratsmehrheit zelebriert hier fortlaufend eine Blockadehaltung, die an der Lebensrealität der Menschen komplett vorbeigeht und das sogar ohne Gegenrede zu unserer Antragsinitiative. Während die Bürger weiterhin dringend flexiblen, bezahlbaren und modernen Wohnraum suchen, klammert sich die Politik an verkrustete Dogmen. Anstatt Innovationen zu fördern, wird bürokratischer Stillstand verwaltet.

Mit der Blockade dieses Antrags im Rat wurde eine große Chance für Salzgitter vertan. Wer fortschrittliche Wohnkonzepte aus ideologischen Gründen blockiert, betreibt Politik gegen die eigene Bevölkerung. 

Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass gesundes Wachstum und zeitgemäßes Bauen in unserer Stadt keine Fremdwörter bleiben. 

Ihre Stimmen daher am 13.09.2026 für die Listen Wahlvorschläge der Wählergruppe DiBo um Salzgitter wieder Lebenswert zu gestalten und zu erhalten!

Salzgitter, 06.05.2026

Freiheit des Mandats statt Parteidoktrin: Die Ratsgruppe DiBo setzt neues Zeichen für wertorientierte Demokratie in Salzgitter.

– In einer Zeit zunehmender politischer Entfremdung setzen die Ratsherren Thomas-Peter Disselhoff und Jörg Bogun ein unmissverständliches Zeichen für politische Integrität. Mit der Gründung der Ratsgruppe DiBo (Demokratisch – Interessengeleitet – Bürgernah – Objektiv) vollziehen sie nicht nur einen formalen Akt, sondern einen tiefgreifenden Befreiungsschlag für die kommunale Demokratie in Salzgitter. 

Das Gewissen als einzige Richtschnur 

Hinter dem viel diskutierten Austritt aus ihrer ehemaligen Fraktion steht eine bewusste Entscheidung für die Wahrheit und gegen die Verbiegung durch Parteiapparate. Die Ratsdokumentation sowie öffentlich zugängliche Video-Statements belegen lückenlos: Dieser Schritt war kein Akt der Untreue, sondern die konsequente Verteidigung des freien Mandats. Disselhoff und Bogun verweigern sich dem blinden Gehorsam und stellen das Wohl der Bürger sowie ihre moralische Überzeugung über die Bequemlichkeit der Fraktionsdisziplin. 

Demokratische Legitimation durch Personenwahl 

„Wir sind den Bürgern von Salzgitter verpflichtet, nicht einer Parteizentrale,“ betont Thomas-Peter Disselhoff. Damit verweist die Gruppe auf das Fundament des niedersächsischen Kommunalwahlrechts: die Personenwahl. Das Vertrauen der Wähler wurde an konkrete Köpfe und deren Werte vergeben. Die Ratsgruppe DiBo ist somit die einzig logische Konsequenz für Politiker, die ihr Versprechen gegenüber dem Wähler ernst nehmen. Wer den Mut aufbringt, verkrustete Strukturen zu verlassen, um echte, wertdemokratische Sachpolitik zu betreiben, schützt die Demokratie vor dem Stillstand. 

Ein Aufruf zu neuer Bürgernähe 

Die Gruppe DiBo versteht sich als Anwalt derer, die sich von der etablierten Politik nicht mehr gehört fühlen. Mit Pathos und Entschlossenheit widmen sie sich den drängenden Alltagssorgen der Menschen in Salzgitter – objektiv, sachbezogen und ohne ideologische Scheuklappen. „Unser Handeln ist der Beweis, dass Rückgrat in der Politik möglich ist,“ ergänzt Jörg Bogun. „Wir laden die Menschen ein, diesen Weg der Aufrichtigkeit mit uns zu gehen. Echte Demokratie braucht keine Parteisoldaten, sie braucht freie Geister.“ Die Ratsgruppe DiBo wird auch künftig durch Transparenz und unermüdlichen Einsatz beweisen, dass sie die wahre Stimme für ein wertorientiertes und bürgerliches Salzgitter ist. 

Über die Ratsgruppe DiBo: Die Ratsgruppe DiBo wurde im Februar 2026 von Thomas-Peter Disselhoff und Jörg Bogun gegründet. Sie steht für eine unabhängige, sachbezogene Kommunalpolitik im Rat der Stadt Salzgitter, die das freie Mandat und den direkten Bürgerwillen in den Mittelpunkt stellt. 

Pressekontakt: Ratsgruppe DiBo Thomas-Peter Disselhoff

E-Mail: fraktionsbuero@ratsgruppedibo.de 

Website: www.ratsgruppedibo.de

Salzgitter,15.02.2026

Gemeinsame Erklärung der beiden Ratsherren Disselhoff und Bogun:

Inzwischen ist es ja bekannt, dass beide Ratsherren, welche ehemals Mitglieder der AfD-Ratsfraktion gewesen sind, nun nicht mehr dieser Fraktion angehören.

Herr Bogun hat in Ausübung seines Mandates und aufgrund interner unüberbrückbarer Differenzen mit den Personen Plättner/Mair die längst überfälligen persönlichen Konsequenzen gezogen und ist daher in vollem Bewusstsein in Bezug aus dem AfD-Landesverband Niedersachsen ausgetreten.

Im Fall Disselhoff ist der Sachverhalt etwas anders. Herr Disselhoff ist aufgrund interner unüberbrückbarer Differenzen trotz seiner erheblichen Bemühungen zur konstruktiven Beilegung dieser Differenzen und im Sinne einer sachlichen Aufklärung der von Herr Disselhoff beanstandeten Handlungen von Plättner und Mair sowie deren hervorragender Vernetzung mit dem AfD-Landesvorsitzenden Ansgar Georg Schledde von diesem innerparteilich „kaltgestellt worden“! Herr Disselhoff ist aktuell aller seiner AfD-Mitgliedsrechte beraubt und auch durch das Landesparteischiedsgericht der 1. Kammer wurde ihm dessen AfD-Parteizugehörigkeit entzogen!

Aktuell liegt hier seit August des vergangenen Jahres eine entsprechende Beschwerde/Klage beim AfD Bundesschiedsgericht durch Hr. Disselhoff vor, welche aber bis heute noch nicht einmal in der Sache eröffnet worden ist.

Herr Disselhoff wurde von der AfD-Ratsfraktion, bestehend aus Plättner, Mair und Knopp, ohne Nachfrage/Gespräch und der Möglichkeit einer Stellungnahme aus der AfD-Ratsfraktion am 29.09.2025 „entfernt“! Erst in der Oktobersitzung des Stadtrates im vergangenen Jahr wurde ihm dies überhaupt bekannt, bei der Herr Disselhoff wurde von der AfD-Ratsfraktion, bestehend aus Plättner, Mair und Knopp, ohne Nachfrage/Gespräch und der Möglichkeit einer Stellungnahme aus der AfD-Ratsfraktion am 29.09.2025 „entfernt“! Erst in der Einblendung der Anwesenden im Ratssaal und seinem plötzlichen Status „fraktionslos“!

Beide Ratsherren haben sich jedoch gemeinsam in Übereinstimmung dafür entschieden, sich nicht in Ausübung ihres Mandates durch innere und externe Versuche der ,,Einflussnahme,, und diverser Anfeindungen aus der Partei ausbremsen zu lassen. Beide möchten für den Bürger und Wähler hier in Salzgitter bestmöglich die kommunale Politik weiter mitgestalten und das völlig frei von extremem Nationalismus oder gar Rassismus, dabei stets die Grundwerte der Demokratie parlamentarisch und gesellschaftlich zu verteidigen. Beide sind absolut wertkonservativ in ihrer politischen und weltanschaulichen Sicht, geprägt vom gesunden Menschenverstand und nicht geleitet von Ideologien oder fixen Ideen.

Lassen Sie sich überraschen: Am 25.02.2026, pünktlich zu Beginn der Ratssitzung, gibt es viele weitere Informationen hierzu. Bitte beachten Sie die Kommentarfunktion während des Livestreams der Ratssitzung am 25.02.2026.
 

 

 

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